Mit der neuen Richtlinie 2270.StB im Vergabehandbuch Bayern setzt der Freistaat bei der Wertung von Angeboten in öffentlichen Vergabeverfahren vermehrt auf umweltrelevante Zuschlagskriterien. Die neuen Richtlinien eröffnet die Möglichkeit, neben dem Preis auch einen technischen Wert von 30 bis 40 Prozent im Vergabeprozess zu gewichten und somit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern zu erlangen.